Werbehinweise wie "eigene Herstellung" sind rechtlich nicht geregelt
Aktualisiert: 30. Sept. 2020
Eine rechtliche Definition für die Werbung mit "eigener Herstellung" oder "selbst gemacht" gibt es nicht.

Selbst gemacht?
Wenn "eigene Herstellung" draufsteht, bedeutet das also nicht automatisch, dass aus Milch, Sahne, Zucker, Früchten und Gewürzen die Sorten frisch hergestellt werden.
Für die Werbung mit "selbst gemacht" reicht das Anrühren von einer fertig gelieferten Grundeismasse vor Ort aus.
Zu fordern Transparenz
Angaben wie "hausgemacht" oder "aus eigener Herstellung" sollten daher gesetzlich definiert werden.
Wer Wert auf originären Geschmack, natürliche Zutaten und frische Herstellung legt, sollten bis dahin damit die Käufer den Produktion und Labor klar sehen können.